Absaugung
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Sekret-Absauggeräte

Bei Patienten mit Luftröhrenschnitt (Tracheotomierten z.B. nach Laryngektomie) sowie nicht mehr selbständig abhustenden Patienten wird zur Bronchialtoilette ein Absauggerät benötigt. Dies ist erforderlich, da die natürliche Selbstreinigung der Atemwege in diesen Fällen nicht mehr gewährleistet ist. Zur Erfüllung dieser Aufgabe wird eine elektrisch betriebene Saugpumpe über den Auffangbehälter an das Sauginstrument angeschlossen, welches dann in die abzusaugende Körperöffnung geführt wird. Bei tracheotomierten Patienten wird der schlauchförmige Absaugkatheter durch die Halsöffnung (Tracheostoma) in die Luftröhre eingeführt. Alternativ kann die Absaugung durch den Mund-Rachenraum bzw. durch die Nase erfolgen. Der Absaugkatheter darf aus hygienischen Gründen nur einmal verwendet werden und muss nach Benutzung weggeworfen werden; während eines Absaugvorganges kann er jedoch mehrmals in die Trachea eingeführt werden. Eine Reinigung und Sterilisation ist gewöhnlich nicht möglich. Insbesondere in der ersten Zeit nach einer Tracheostomaoperation ist ein häufiges Absaugen - im Extremfall stündlich - nötig.

Da häufiges Absaugen erforderlich ist, sollte das Absauggerät bei mobilen Patienten (z.B. Laryngektomie) netzunabhängig sein, um eine gewisse Mobilität zu erhalten. Die Saugleistung des Gerätes ist individuell auf den Patienten abgestimmt. Z.B. muss bei zähem Sekret eine höhere Absaugleistung gewählt werden als bei flüssigem Sekret. Sekret-Absauggeräte mit Inhalator (Kombinationsgeräte) bestehen aus einem Absauggerät und einem zusätzlichen Trachealinhalator.

Da nicht bei allen Patienten eine dauerhafte Verwendung des Gerätes notwendig ist, sollten die Absauggeräte in den entsprechenden Fällen vorrangig leihweise zur Verfügung gestellt werden.